Donnerstag, 5. September 2013

Die Lehre Christi und die Lehre Jahwes im Vergleich

Die Lehre Jesu Christi und die Lehre Jahwes (Gott des AT) mal im direkten Vergleich!

Die Lehre Christi:

Matthäus 22, 37-39
»Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Denken«. Das ist das erste und größte Gebot. Und das zweite ist ihm vergleichbar: »Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst«.

FERTIG !!!

Also Halbzeit sozusagen;-)) (kicher)

....hmmmm


Und weiter geht's !!!


Die Lehre Jahwes:

Unterteilt in 248 GEbote und 365 VERbote !!! Die genaue Bezeichnung dieser 613 Vorschriften ist Mitzwa oder Mizwot. Definition gibt's HIER

Noch eine kurze WARNUNG !!!
Wer beim Lesen von Jahwes Gesetz droht einzuschlafen oder einfach keine Lust mehr hat weiterzulesen, ...bitte ganz nach unten scrollen! Am Schluss gibt's wenigstens noch 'ne Pointe;-))

*** Mizwot Anfang ***
GEBOTE  1. – 248.  רמ´ח [Remach]
    THEMA :> GOtt <
  • 1. Anerkennung des Daseins GOttes (2. Mo 20,2)
  • 2. Anerkennung der Einheit GOttes (5. Mo 6,4)
  • 3. Liebe zu GOtt (5. Mo 6,5)
  • 4. Ehrfurcht vor GOtt (5. Mo 6,13 )
  • 6. Hängen an GOtt (5. Mo 10,20 )
  • 7. Schwören beim Namen GOttes (5. Mo 6,13 ; 10,20)
  • 8. GOttes Wege gehen (5.Mo 28,9)
  • 9. Heiligung des Namens JaHWeH (3. Mo 22,32)

    THEMA : > Gebet und Tora <
  • 10. Tägliches Lesen des >SCHMA ISRAEL< am Morgen und am Abend (5. Mo 6,7)
  • 11. Lernen und Lehren der TORA (5. Mo 6,7)
  • 12. – 13. Das Anlegen der Gebetriemen [Teffilin] an Kopf und Hand (5.Mo 6,8 )
  • 14. Das Anbringen der Schaufäden [Zizit] (4. Mo 15,38 )
  • 15. Das Anbringen der Pfosten-Inschrift [Mesusa] (5. Mo 6,9)
  • 16. Versammlung des Volkes zur Vorlesung der TORA am ende des Erlass-Jahres
    [Schemitta] (5. Mo 31, 10-12 [s. Toravorlesung])
  • 17. Anfertigung einer TORA-Abschrift durch einen jeden für sich (5. Mo 31,199 )
  • 18. Anfertigung einer TORA-Abschrift durch den König für sich (5. Mo 17,18)
  • 19. Dankgebet nach dem Male [Birkat HaMason] (5. Mo 8,10)

    THEMA : > Tempel und Priester <
  • 20. Erbauung eines Heiligtums (2. Mo 25,8 )
  • 21. Ehrfurcht vor dem Heiligtum (3. Mo 19,30 )
  • 22. Bewachung des Heiligtums (4. Mo 1-3 )
  • 23. Der Dienst der Leviten beim Heiligtum (4. Mo 18,23 )
  • 24. Waschungen der Priester beim Dienst (2. Mo 30,19 )
  • 25. Anzünden der Lichter [Hadlaka] im Heiligtum durch die Priester (2. Mo 27, 20-21 )
  • 26. Segnen des Volkes durch die Priester [Birkat Kohanim] (4. Mo 6,23 )
  • 27. Schaubrot und Weihrauch All-Sabatlich (2. Mo 25,30 )
  • 28. Darbringung von Weihrauch an jedem Morgen und Abend (2. Mo 30,7 )
  • 29. Ständige Erhaltung des Feuers auf dem Altar (3. Mo 6,6 )
  • 30. Abräumen der Asche vom Altar (3. Mo 6,3 )
  • 31. Entfernen der Unreinen aus dem Heiligtum (4. Mo 5,2 )
  • 32. Heilige Stellung der Priester (3. Mo 21, 6.8 )
  • 33. Bekleidung der Priester mit besonderen Gewändern (2. Mo 28,2 )
  • 34. Tragung der Bundeslade auf der Schulter durch die Kehatiten (4. Mo 7,9 )
  • 35. Salbung der Hohepriester und Könige (2. Mo 30,30 )
  • 36. Ordnungen des Priesterdienstes nach Abteilungen (5. Mo 18, 6-8 )
  • 37. Verunreinigungen der Priester bei Leichen ihrer Verwandten (3. Mo 21, 2.3 )
  • 38. Pflicht des Hohepriesters nur eine Jungfrau zu ehelichen (3. Mo 21,13 )

    THEMA : > Opfer und Feste <
  • 39. Tägliches Morgen und Abendopfer (4.Mo 28, 3.4)
  • 40. Tägliches Speiseopfer durch den Hohepriester (3.Mo 6,13)
  • 41. - 43. Zusatz-Opfer [Mussaf] am Schabat, Neumond, und Pessach (4.Mo 28,9/3.Mo 23,8 )
  • 44. Garben-Opfer [Omer] am 2. Pessachtage (3.Mo 23,10)
  • 45. Zusatz-Opfer am Wochenfeste [Schawu-ot] (4.Mo 28,26)
  • 46. Zwei Brote bei den Opfern dieses Festes (3.Mo 23,17)
  • 47. Zusatz-Opfer am 1. Tischri (3.Mo 23,25/4.Mo 29,2)
  • 48. Zusatz-Opfer am Versöhnungstage [Jom Kipur] (3.Mo 23,27/4.Mo 29,8 )
  • 49. Dienst des Hohepriesters am Versöhnungstage (3.Mo 16,3)
  • 50. Zusatz-Opfer am Laubhüttenfest [Sukkot] (3.Mo 23,36/4.Mo 29,13)
  • 51. Zusatz-Opfer am Abschlußfest [Schemini Azeret] (3.Mo 23,36/4.Mo.29,36)
  • 52. Feier der 3 Wallfahrts-Feste [Schalosch Regalim] (2.Mo 23,14)
  • 53. Wallfahrt alles Männlichen zu diesen 3 Festen (2.Mo 23,17)
  • 54. Freude am Laubhüttenfest (5.Mo 16,14)
  • 55. Schlachten des Pessach-Opfers (2.Mo 12,6)
  • 56. Essen des Pessachopfers in der Nacht zum 15.Nissan (2.Mo 12,8 )
  • 57. Feier des zweiten Pessach [Pessach scheni] (4.Mo 9,11.13)
  • 58. Speisung des zweiten Pessachopfers mit ungesäuertem Brot [Mazze] und Bitterkraut [Moraur] (4.Mo 9,11)
  • 59. Trompetenblasen bei Opfern und allgemeiner Not (4.Mo 10,10)
  • 60. Wahl von mindestens 8 Tage alten Opfertieren (3.Mo 22,27)
  • 61. Fehler-Losigkeit aller Opfertiere (3.Mo 22,21)
  • 62. Salzen aller Opfer (3.Mo 2,13)
  • 63. Das Gesetz vom Brandopfer (3.Mo 1; 6, 1-5)
  • 64. - 67. Gesetze von Sünd-, Schuld-, Friedens- und Speiseopfer (3.Mo 2-7)
  • 68. Opfer der Gemeinde wegen Versündigung aus Irrtum (3.Mo 4,13)
  • 69. Opfer eines Einzelnen wegen Versündigung aus Irrtum (3.Mo 4,27
  • 70. Opfer wegen Ungewissheit, ob man sich einer Gesetzesübertretung schuldig gemacht habe (3.Mo 5, 17.1 )
  • 71. Opfer für Vergehen aus Versehen oder Übereilung (3.Mo 5,15)
  • 72. Verschiedenheit des Schuldopfers je nach Vermögen (3.Mo 5,7.11)
  • 73. Sündenbekenntnis [Widduj] bei der Darbringung des Schuldopfers (4.Mo 5,7)
  • 74. - 75. Opfer des am Fluß Leidenden nach der Reinigung (3.Mo 15,13. 28 )
  • 76. Opfer des Aussützigen nach der Reinigung (3.Mo 14,10)
  • 77. Opfer der Wöchnerin nach ihrer Reinigung (12,6)
  • 78. Verzehntung des Viehs [Ma-asser] (3.Mo 27,32)
  • 79. Heiligung der Erstgeburt von den reinen Tieren (5.Mo 15,19)
  • 80. Auslösung der Erstgeborenen bei den Menschen [Pidjon] (4.Mo 18,15)
  • 81. - 82. Auslösung der Erstgeburten der Esel oder Tötung desselben (2.Mo 34,20)
  • 83. Darbringung jedes Opfers des Einzelnen am nächsten Fest (5.Mo 12,5-6)
  • 84. Darbringung desselben an der erwählten Stätte (5.Mo 12,14)
  • 85. Einbringung der Opfer auch aus dem Ausland an die erwählte Stelle (5.Mo 12,26)
  • 86. Auslösung fehlerhafter Opfer (5.Mo 12,15)
  • 87. Heiligkeit vertauschter Opfer (3.Mo 27,33)
  • 88. Bestimmung der Reste der Speiseopfer für die Priester (3.Mo 6,9)
  • 89. Genuss des Fleisches von Sünd- und Schuldopfern(2.Mo 29,33)
  • 90. Verbrennung des verunreinigten Opferfleisches (3.Mo 7,19)
  • 91. Verbrennung der Reste des Opferfleisches am 3. Tage (3.Mo 7,17)

    THEMA : > Gelübde <
  • 92. – 93. Pflicht des Nassirs, das Haar wachsen zu lassen und es am Ende des Nassiräats
    oder im Verunreinigungsfalle scheren zu lassen (4.Mo 6,5.9)
  • 94. Wahrung des Gelübdes (5.Mo 23,24)
  • 95. Gesetz über die Lösung der Gelübde [Issur WeHetter] (4.Mo 30)

    THEMA : > Reinheitsgesetze <
  • 96. Unreinheit alles dessen, was Aas berührt (3.Mo 11,39)
  • 97. Unreinheit der 8 kleinen Tiere (3.Mo 11,29)
  • 98. Verunreinigung von Speisen durch Berührung mit unreinen Dingen (3.Mo 11,34)
  • 99. Unreinheit in der Menstruation (3.Mo 15,19)
  • 100. Unreinheit der Wöchnerin (3.Mo 12,2)
  • 101. Unreinheit des Aussätzigen (3.Mo 13,3)
  • 102 – 103. Unreinheit an Kleidern und Häusern (3.Mo 13,47; 14,33 ff.)
  • 104. Unreinheit des Samenflusses 3.Mo (3.Mo 15,2 ff.
  • 105. Unreinheit des Samenergusses (3.Mo 15,16)
  • 106. Unreinheit des blutflüssigen Weibes (3.Mo 15,19)
  • 107. Verunreinigung durch einen menschlichen Leichnam(4.Mo 19,14)
  • 108. Gesetz über die Entsündigungswasser zur Reinigung dessen,
    der durch die Berührung eines Leichnams unrein geworden ist (4.Mo 19)
  • 109. Untertauchen zur Reinigung in fließendem Wasser [Mikwe] (3.Mo 15,16)
  • 110. Gesetz über die Reinigung des Aussätzigen (3.Mo 14)
  • 111. Abschneiden der Haare des vom Aussatz Geheilten (3.Mo 14,9)
  • 112. Pflicht des Aussätzigen, sich kenntlich zu machen (3.Mo 13,45)
  • 113. Bereitung der Asche der Roten Kuh [Para Adumma] zur Herstellung der Entsündigungswasser (4.Mo 19)

    THEMA : > Heiliges Gut <
  • 114. Auslösung für Selbst-Gelobung durch Geld (3.Mo 27,2)
  • 115. – 117. Auslösung für offenbares Vieh, für ein gelobtes Haus oder Feld (3.Mo 27,9.14.16)
  • 118. Zurückerstattung von widerrechtlich angeeignetem heiligem Gut
    nebst einem Fünftel des Wertes an das Heiligtum (3.Mo 5,16)
  • 119. Heiligung der Baumfrucht im vierten Jahre (3.Mo 19,24)

    THEMA : > Absonderungen für Priester und Arme <
  • 120. – 124. Stehenlassen einer Feldecke [Pea] bei der Ernte.
    Liegenlassen abgefallener Früchte, vergessener Ähren [Leket]. Hängenlassen
    einiger Weintrauben, Zurücklassen vereinzelter Weinberen (3.Mo 19,9.10)
  • 125. Darbringung der Erstlinge [Bikurim] im Heiligtum (2.Mo 23,19)
  • 126. Absonderung der Hebe [Teruma] für den Priester (5.Mo 18,4)
  • 127. Absonderung des Zehnten [Ma-aser] für den Leviten (3.Mo 27,30 ; 4.Mo 18,24)
  • 128. Absonderung des 2. Zehnten [Ma-aser Scheni] (5.Mo 14,22)
  • 129. Absonderung des Zehnten vom Levitnezehnt für die Priester (4.Mo 18,26)
  • 130. Absonderung für den Armenzehnten [Ma-aser Ani] im 3. und 6. Jahre anstatt des 2. Zehnten (5.Mo 14,28 )
  • 131. Das Zehnt-Bekenntnis sprechen (5.Mo 26,13 ff.)
  • 132. Bekenntnis bei der Darbietung der Erstlinge (5.Mo 26,3 ff)
  • 133. Absonderung der Priester-Hebe vom Teig [Challe] (4.Mo 15,20)

    THEMA : > Erlaß- und Jobeljahre <
  • 134. – 135. Brachlassen und Freigeben des Bodens im 7. Jahr [Schemitta]
    und Enthaltung von Bestellung des Bodens (2.Mo 23,11; 34,21)
  • 136. – 138. Heiligung des Jobeljahres, Posaunenblasen zum Jobel
    Rückgabe der verkauften Grundstücke (3.Mo 25,9. 10. 24)
  • 139. Auslösung eines Hauses in einer mit einer Mauer umgebenen Stadt
    im Verkaufsjahre (3.Mo 25,29)
  • 140. Zählung der Jobel- und Erlaßjahre (3.Mo 25,8 )
  • 141. Erlass des Darlehens im Erlaßjahr (5.Mo 15,2)
  • 142- Eintreiben des Darlehens von Nicht-Israeliten (5.Mo 15,3)

    THEMA : > Priestergebühren <
  • 143. Abgabe von Opferteilen an die Priester (5.Mo 18,3)
  • 144. Erstlinge von der Schafschur für die Priester (5.Mo 18,4)
  • 145. Unterschiedliche Behandlung dessen, was GOtt und was dem Priester zusteht (3.Mo 27,28 )

    THEMA : > Speisegesetze <
  • 146. Schächten [Schechita] der zu essenden Säugetiere und Vögel (5.Mo 12,21)
  • 147. Bedecken des beim Schächten von Wild und Geflügel vergossenen Blutes (3.Mo 11,2.9)
  • 148. Fliegenlassen der Vogelmutter bei Wegnahme ihres Nestes (5.Mo 22,7)
  • 149. – 152. Feststellung der Merkmale der Säugetiere, Vögel, Heuschrecken
    und Fische für die Erlaubnis zum Genuß ihres Fleisches (3.Mo 11,2. 9. 21/5.Mo 14,11)

    THEMA > Feiertage <
  • 153. Heiligung des Neumondes und Festsetzung des Kalenders (2.Mo12,2)
  • 154. – 155. Schabatruhe und Schabatheiligung (2.Mo 20,8. 10; 23, 12)
  • 156. Wegräumung alles Gesäuerten [Chamez] vor PESSACH (2.Mo 12,15)
  • 157, - 158. Erzählung vom Auszug aus Ägypten und Genuß von dem
    ungesäuerten Brot [Mazze] in der Pessach-Nacht (2.Mo 12,18; 13, 8 )
  • 159. – 160. Feier des 1. und 7. Pessach-Tages (2.Mo 12,16)
  • 161. Zählung [Sefira] der 49 Tage vom Schneiden der 1. Getreides (3.Mo 23,15)
  • 162. Feier des dann folgenden 50.Tag [Schawuot] (3.Mo 23,21)
  • 163. Feier des 1. Tischri [rosch HaSchanah] (3.Mo 23,24)
  • 164. – 165. Fasten und Feiern am 10. Tischri [Jom Kipur] (3.Mo 23, 27. 32)
  • 166. – 167. Feier des 1. und 8. Tages des Laubhüttenfestes [Sukkot] (3. Mo 23,35. 39)
  • 168. Wohnen in Hütten 7 Tage lang (3.Mo 23,42)
  • 169. Feststrauß [Lulaw] am Laubhüttenfest (3.Mo 23,40)
  • 170. Posaunenschall [Schofar-blasen] am 1. Tischri (4.Mo 29,1)
  • 171. Jährliche Abgabe eines halben Schekels als Lösegeld (2.Mo 30,13)

    THEMA : > Obrigkeit und Gericht <
  • 172. Gehorsam gegen jeden Gottes-Begeisteten, insoweit dieser innerhalb der Vorschriften
    der TORA bleibt (5.Mo 18,15)
  • 173. Königsgesetz (5.Mo 17,15)
  • 174. Gehorsam gegen das höchste Landesgericht (5.Mo 17,11)
  • 175. Endscheidungen nach der Mehrheit (2.Mo 32,2)
  • 176. Einsetzung von Richtern und Beamte in jeder Stadt (5.Mo 16,18 )
  • 177. Unparteilichkeit des Gerichts (3.Mo 19,15)
  • 178. Verpflichtung zum Zeugnis vor Gericht (3.Mo 5,1)
  • 179. Sorgfältige Prüfung der Zeugen (5.Mose 13,14)
  • 180. Belegung falscher Zeugen mit der dem Ankläger von ihnen zugedachten Strafen (5.Mo 19,19)
  • 181. Tötung eines Kalbes [Egla Arufa] zur Sühne einer nicht aufgedeckten Mordtat (5.Mo 21, 3. 4)
  • 182. Einrichtung von Zufluchtstätten für die Urheber einer nicht beabsichtigten Tötung (5.Mo 19,3)
  • 183. Verordnung über Leviten-Städte (4.Mo 35,2)
  • 184. Umgebung der Dächer mit Brustwehr zur Vermeidung von Lebensgefachr (5.Mo 22,8 )

    THEMA : > Götzendienst und Krieg <
  • 185. – 186. Ausrottung des Götzendienstes und die Zerstörung der zum Götzendienst
    verleitenden Stadt (5.Mo 12,2; 13,16.17)
  • 187. Ausrottung der 7 Völker im Lande ISRAEL (5.Mo 20,17)
  • 188. Ausrottung Amaleks (5.Mo 25,19)
  • 189. Gedenken der Tat Amaleks (5.Mo 25,17)
  • 190. Gesetz über Kriegsführung gegen eine Stadt (5.Mo 20,10)
  • 191. Salbung eines Priesters für den Krieg (5.Mo 20,2)
  • 192. – 193. Anordnungen über die Reinhaltung des Lagers (5.Mo 23,11-14)
  • 194. Rückgabe des Geraubten (3.Mo 5,21-26)

    THEMA : > Soziale und ethische Gesetze <
  • 195. Unterstützung der Armen (5.Mo 15,8.11)
  • 196. Vergütung der "entlassenen" Arbeiter [Awadim/Ewed] (5.Mo 15,14)
  • 197. Darlehen an Arme geben (5.Mo 15,8 )
  • 198. Darlehen an Nicht-Israeliten auf Zins geben (5.Mo 23,21)
  • 199. Rückgabe eines dem Schuldner unentbehrlichen Pfandes (5.Mo 24,13)
  • 200. Direkt Entlohnung des Tagelöhners am Arbeitstage (5.Mo 24,15)
  • 201. – 202. Erlaubnis für den Tagelöhner, während der Arbeitszeit im Feld oder
    im Weinberg vom Arbeitsertrag zu essen (5.Mo 23,25.26)
  • 203. Hilfeleistung beim Fall eines Lasttieres [Tierschutzgesetz] (5.Mo 22,4)
  • 204. Rückgabe von Gefundenem (5.Mo 22,3)
  • 205. Zurechtweisung des Sünders (3.Mo 19,17)
  • 206. NÄCHSTENLIEBE (3.Mo 19,18 )
  • 207. Liebe zum Fremdling (5.Mo 10,19)
  • 208. Strenges Recht bei den Gewichten (3.Mo 19,36)
  • 209. Ehrung der Weisen und alten (3.Mo 19,32)
  • 210. Ehrung der Eltern (2.Mo 20,12)
  • 211. Ehrfurcht/heilige Achtung vor den Eltern (3.Mo 19,3)

    THEMA : > Ehegesetze <
  • 212. Verpflichtung zur Ehelichung (1.Mo 1,28)
  • 213. Verehelichung in gesetzlicher Form (5.Mo 24,1a)
  • 214. Befreiung vom Militärdienst des Neuvermählten für 1 Jahr (5.Mo 24,5)
  • 215. Beschneidung alles männlichen am 8. Tage (1.Mo 17,10; 3.Mo 12,3)
  • 216. - 217. Schwagerehe [Leviratsehe] im Falle der kinderlos zurückgebliebenen
    Bruder-Witwe und Schuhausziehen [Chaliza] im Verweigerungsfalle (5.Mo 25.5. 9.)
  • 218. – 219. Verpflichtung der Ehelichung der Genotzüchtigten sowie die Unauflösbarkeit
    der Ehe mit ihr (5.Mo 22,29)
  • 220. Entschädigung wegen einer verführten Jungfrau (2.Mo 22,16)
  • 221. Gesetzliche Stellung einer mit nach Hause gebrachten Gefangenen (5.Mo 21, 12-14)
  • 222. Ehescheidung durch einen Scheidebrief [Get] (5.Mo 24,1)
  • 223. Gesetz über eine der Untreue beschuldigten Frau [Sota] (4.Mo 5, -30)

    THEMA : > Strafen <
  • 224. Bestrafung durch Schläge [Malkut] des Schuldig gesprochenen (5.Mo 25,1-2)
  • 225. Schaffung einer Zuflucht für den Totschläger (4.Mo 35,25)
  • 226. – 230. Todesstrafen / Hinrichtungsarten durch Schwert, Erdrosselung, Feuer
    Steinigung oder Hängen (2.Mo 21,20; 3.Mo 20,10. 14.; 5.Mo 21,22; 22,24)
  • 231. Bestattung der Hingerichteten vor Einbruch der Nacht (5.Mo 21,23)

    THEMA : > Arbeitsgesetze <
  • 232. Gesetze über hebräische Arbeiter (2.Mo 21,2)
  • 233. – 234. Behandlung hebräischer Arbeiter und ihre Bezahlung (2.Mo 21,7-10)
  • 235. Arbeitsdienstregelung nichthebräischer Arbeiter und "Bedienstete" (3.Mo 25,46)

    THEMA : > Schadenersatz <
  • 236. Geldentschädigung für Körperverletzungen (2.Mo 21,18 )
  • 237. Entschädigung für Verletzungen durch Tiere (2.Mo 21,35)
  • 238. Entschädigung für Verletzungen durch das Fallen in eine Grube (2.Mo 21,33)
  • 239. Gesetz über Diebstahl und Menschenraub (2.Mo 21,16.37; 22,1-3)
  • 240. Entschädigung für das Weiden auf dem fremden Felde (2.Mo 22,4)
  • 241. Entschädigung für Brandstiftung (2.Mo 22,5)
  • 242. Gesetz über anvertrautes Gut (2.Mo 22,6. 7.)
  • 243. Gesetz über Zahlungen beim Hüten von Tieren (2.Mo 22,9-12)
  • 244. Gesetz über Geliehenes (2.Mo 22,13.14.)

    THEMA : > Kauf, Forderungen, Erbschaft <
  • 245. Regelungen über Kauf und Verkauf (3.Mo 25,14)
  • 246. Gesetze über Forderungen jeder Art (2.Mo 22,8 )
  • 247. Befreiung eines in seinem Leben bedrohten (5.Mo 25,12)
  • 248. Gesetz über Erbschaft (4.Mo 27, 8-11)
  
VERBOTE  1. – 365.  שס'ה [schessah]
    THEMA : > Götzendienst, Zauberei, Verhalten zu den Heiden, Krieg <
  • 1. Die Existenz eines anderen Gottes anzunehmen (2.Mo 20,3 )
  • 2. Ein Bild von GOtt zu machen oder zu besitzen (2.Mo 20,4 )
  • 3. Irgend ein Bild zum Götzendienst anzufertigen (2.Mo 34,17 )
  • 4. Ein Götzenbild für andere zu machen (2.Mo 20,23 )
  • 5. Sich vor Götzen niederzuwerfen (2.Mo 20,5 )
  • 6. Götzendienerische Bräuche zu üben (2.Mo 20,5 )
  • 7. Sein Kind dem Moloch zu opfern (3.Mo 18,21 )
  • 8. Totenbeschwörung auszuüben (3.Mo 19,31 )
  • 9. Zeichendeuterei auszuüben (3.Mo 19,31 )
  • 10. Sich zum Götzendienst hinzuneigen (3.Mo 19,4 )
  • 11. Eine Götzen-Bildsäule zu errichten (5.Mo 16,22 )
  • 12. Steine mit Bilderschrift zu dulden (3.Mo 26,1 )
  • 13. Bäume im Heiligtum zu pflanzen (5.Mo 16,21)
  • 14. Bei Götzen zu schwören (2.Mo 23,13)
  • 15. – 16. Jemand zum Götzendienst verleiten oder anzureizen (2.Mo 23,13; 5.Mo 13,12)
  • 17. Dem Verführer zum Götzendienst nachzugeben (5.Mo 13,9)
  • 18. Dem Verführer zum Götzendienst Nachsicht zu zeigen (5.Mo 13,9)
  • 19. Den zum Götzendienst verführten zu schonen (5.Mo 13,9)
  • 20. Den Verführer zu verteidigen (5.Mo 13,9)
  • 21. Den Verführer stillschweigend zu dulden (5.Mo 13,9)
  • 22. Von den Gold- und Silberbeschlägen der Götzenbilder Gebrauch zu machen (5.Mo 7,25)
  • 23. Eine zum Götzendienst verführte Stadt wieder aufzubauen (5.Mo 13,17)
  • 24. Von deren Gut Gebrauch zu machen (5.Mo 13,18 )
  • 25. Von allen beim Götzendienst verwendeten Dinge Gebrauch zu machen (5.Mo 7,26 )
  • 26. Im Namen von Götzen zu weissagen (5.Mo 18,20 )
  • 27. Falsch weiszusagen (5.Mo 18,20 )
  • 28. Einem Götzenpropheten nachzufolgen (5.Mo 13,3 )
  • 29. Vor der Erschlagung eines falschen Propheten zurückzuschrecken (5.Mo 18,22 )
  • 30. Die Sitten der Götzendiener anzunehmen (3.Mo 20,23 )
  • 31. – 38. Zauberei zu treiben, aus Wolken und allerlei Anzeichen zu deuten
    Zauber und Beschwörungsformeln zu sprechen, Totenbeschwörer,
    Zeichendeuter und Totenbeschwörer zu befragen (3.Mo19,26; 5.Mo 10.11 )
  • 39. – 40. Kleidung oder Schmuck des anderen Geschlechts zu tragen (5.Mo 22,5 )
  • 41. Nach Art der Götzendiener Schrift in die Haut zu ritzen (3.Mo19,28 )
  • 42. Kleider aus Wolle und Leinen verbunden [Scha-atnes] zu tragen (3.Mo 19,19; 5.Mo 22,11 )
  • 43. – 44. Nach Art der Götzendiener die Ecken des Kopfhaares und
    des Bartes rund (glatt) abzuscheren (3.Mo 19,27 )
  • 45. Nach Art der Götzendiener sich wegen eines Toten Einschnitte zu machen (5.Mo 14,1 )
  • 46. Sich in Ägypten dauerhaft anzusiedeln (5.Mo 17,16 )
  • 47. Der Sinnlichkeit nachzuhängen (4.Mo 15,39 )
  • 48. – 49. Mit den 7 Völkern Kanaans Frieden zu schließen
    oder sie am Leben zu erhalten (2.Mo 23,32; 5.Mo 7,2; 20,17)
  • 50. – 52. Den Götzendienern Nachsicht zu zeigen, sie im Lande zu dulden
    und sich mit ihnen zu verschwägern (2.Mo 23,33; 5.Mo 7,2. 3 )
  • 53.Amonitern oder Moabitern eine Tochter in die Ehe zu geben (5.Mo 23,4)
  • 54. – 55. Die Edomiter und Ägypter vom 3. Geschlecht ab
    aus der Gemeinde ISRAELs auszuschließen (5.Mo 23,8. 9 )
  • 56. Den Ammonitern und Moabitern im Kriege den Frieden anzubieten (5.Mo 23,8 )
  • 57: Im Kriege Fruchtbäume zu zerstören (5.Mo 20,19 )
  • 58. Sich vor den Feinden zu fürchten (5.Mo 20,19 )
  • 59. Amaleks böse Tat zu vergessen (5.Mo 25,19 )

    THEMA : > GOtt <
  • 60. Den heiligen Namen GOttes zu lästern (3.Mo 24,16 )
  • 61. Eine eidliche Zusage zu brechen (3.Mo 19,12 )
  • 62. Sinnlos oder vergeblich zu schwören (2.Mo 20,7 )
  • 63. Den Namen GOttes zu entweihen (3.Mo 18,21;22, 32 )
  • 64. GOtt zu versuchen (5.Mo 6,16 )
  • 65. Etwas Heiliges, wie Tempel, Synagogen, Schulen, heilige Schriften,
    GOttesnamen, zu vernichten (5.Mo 12,4)
  • 66. Einen Gehenkten über Nacht hängen zu lassen (5.Mo 21, 22 – 23 )

    THEMA : > Heiligtum und Priester, Opfer und heilige Abgaben <
  • 67. Das Heiligtum unbewacht zu lassen (4.Mo 18,5 )
  • 68. Verbot für die Priester, jederzeit das Heiligtum zu betreten (3.Mo 15,2 )
  • 69 – 71. Verbot für Leibesfehlern behaftete Priester, vor dem Altar dem Heiligtum
    zu nahen nd dort den dienst zu verrichten (3.Mo 21, 13. 17 ff)
  • 72. Verbot für die Leviten, Priesterdienste zu verrichten (4.Mo 18,3 )
  • 73. Nach dem Weingenuß das Heiligtum zu betreten oder aus dem Gesetz zu lehren (3.Mo 10,9.11. )
  • 74. Dem Heiligtum als Fremder zu nahen (4.Mo 18,4 )
  • 75. Verbot für die Priester, in Unreinheit den Dienst zu verrichten (3.Mo 22,2 )
  • 76. Verbot für die Priester, im Falle der Unreinheit vor dem Abend nach dem Reinigungsbade
    den dienst zu verrichten (3.Mo 22,6 )
  • 77. – 78. In Unreinheit als Priester den Vorhof und den Levitenhof zu betreten (4.Mo 5,3;5.Mo 23,11 )
  • 79. Einen Altar aus behauenen Steinen zu bauen (2.Mo 20,25 )
  • 80. Auf Stufen zum Altar zu schreiten (2.Mo 20,26 )
  • 81. Auf dem goldenen Altar Opfer und Räucherwerk darzubringen (2.Mo 30,9 )
  • 82. Das Feuer auf dem Altar ausgehen zu lassen (3.Mo 6,6)
  • 83. – 84. das Salböl nachzumachen und damit Unbefugte zu salben (2.Mo 39, 32)
  • 85. Das Räucherwerk nachzumachen (2.Mo 30, 37 )
  • 86. Die Stangen der Bundeslade herauszuziehen (2.Mo 25, 15)
  • 87. Den Brustschilde [Choschen] vom Efod abzulösen (2.Mo 28,28 )
  • 88. Den Priesterrock zu zerreißen (2.Mo 28,32 )
  • 89. – 90. Außerhalb des Vorhofes des Heiligtums Opfer darzubringen
    und Heiliges zu schlachten (5.Mo 12,13 ; 3.Mo 17,3. 4. )
  • 91. – 95. Fehlerhafte Tiere zu heiligen, zu opfern, ihr Blut auf den Altar zu sprengen, ihre Opferstücke
    auf das Altarfeuer zu bringen, selbst bei vorübergehenden Fehlern (3.Mo 22,20.22.24;5.Mo17,1 )
  • 96.Von Götzendienern Fehlerhaftes anzunehmen und zu opfern (3.Mo 22,25 )
  • 97. Einen Fehler an den Opfer anzubringen (3.Mo 22,21 )
  • 98. Sauerteig oder Honig auf den Altar zu bringen (3.Mo 2,11 )[/li]
  • 99. Ungesalzenes zu opfern (3.Mo 2,13 )
  • 100. Für Hurenlohn und Hundegeld erworbenes Vieh zu opfern (5.Mo 23,19 )
  • 101. Ein Tier und sein Junges an demselben Tage zu schlachten (3.Mo 22,28 )
  • 102. – 103. Olivenöl und Weihrauch an ein Sünd- und Speiseopfer zu tun ()
  • 104. – 105. Öl oder Weihrauch an das Speiseopfer der des Ehebruchs verdächtigten
    Frau [Sota] zu tun (4.Mo 5,15 )
  • 106. – 107. Opfer umzutauschen oder zu andersartigen Opfern zu verwenden (3.Mo 27,10. 26 )
  • 108. Die Erstgeburt von reinen Tieren auszulösen (4.Mo 18,17 )
  • 109. Ein für den 10ten [MaAsser] bestimmtes Tier zu veräußern (3.Mo 27,32. 33. )
  • 110. - 111. Geheiligtes Feld zu verkaufen oder auszulösen (3.Mo 27,28 )
  • 112. Den Kopf eines Sündopfer-Vogels abzutrennen (3.Mo 5,8 )
  • 113. - 114. Heiliges Vieh zur Arbeit zu benutzen oder zu scheren (5.Mo 15,19 )
  • 115. - 117. Das PESSACH-Opfer bei Gesäuertem [Chamez] zu schlachten, seine Fettstücke
    übernacht zu lassen, und sein Fleisch bis zum Morgen übrig lassen (2.Mo 34,25. ; 23,18 ; 12,10 )
  • 118. Vom Festopfer des Rüsttages zum 2. PESSACH-Tag übrig zu lassen (5.Mo 16,4 )
  • Vom Fleisch des 2. PESSACH-Opfers bis zum Morgen übrig zu lassen (4.Mo 9,12 )
  • Desgleichen von Dank- und anderen Opfern (3.Mo 22,30 )
  • 121. - 122. Vom 1. oder 2. PESSACH-Opfer Knochen zu zerbrechen (2.Mo 12,46 ; 4.Mo 9,12 )
  • 123. Vom Fleisch des PESSACH-Opfers außerhalb der Gemeinschaft zu bringen (2.Mo 12,46 )
  • 124. die Reste des Speißeopfers zu säuern (3.Mo 6,10 )
  • 125. - 128. Das PESSACH-Opfer roh oder gekocht zu essen, sowie angesiedelten Fremden,
    Unbeschnittenen oder Israeliten die Götzendiener wurden, teilnehmen zu lassen. (2.Mo 12,9. 43. 45. 48 )
  • 129. - 132. In Unreinheit Heiliges, verunreinigte heilige Speisen, Reste vom Heiligen
    oder Verworfenes zu essen (3.Mo 7,18. 19. 21. ; 19,8 )
  • 133. - 134. Verbot für den Nicht-Priester, auch wenn er Mitarbeiter beim Priester ist
    von der Hebe [Teruma] (Pflichtabgaben, sowie Zehnt vom Zehnten, an die Priester) zu essen (3.Mo 22,10 )
  • 135. Verbot für den Unbeschnittenen, Hebe und sonst Heiliges zu essen (3.Mo 22,10 )
  • 136. Als unrein gewordener Priester Hebe zu essen (3.Mo 22,4 )
  • 137. Verbot für die Tochter eines Priesters, die sich mit einem Nicht-Priester vermählt hat,
    von der Hebe zu essen (3.Mo 22,12 )
  • 138. Speiseopfer des Priesters zu essen (3.Mo 6,23 )
  • 139. Von Sündopfern, deren Blut auf den inneren Altar gesprengt wird zu essen (3.Mo 6,23 )
  • 140. Tiere zu essen, die zum Opfer unbrauchbar befunden und absichtlich fehlerhaft gemacht wurden (5.Mo 14,3)
  • 141. - 144. Den 2. Zehnten [MaAsser Scheni] vom Korn, Most, Öl und fehlerloser Erstgeburt
    außerhalb Jerusschaleijms zu essen (5.Mo 12,17 )
  • 145. - 147. Verbot für Priester, außerhalb des Heiligtums Sünd- und Schuldopfer, das Fleisch vom Brandopfer
    und das von anderem Heiligen vor der Blutbesprengung zu essen (5.Mo 12,17 )
  • 148. Verbot für Nicht-Priester vom Allerheiligsten zu essen (2.Mo 29,33 )
  • 149. Verbot für den Priester, Erstlinge vor deren Niederlegung im Heiligtum zu essen (5.Mo 12,17)
  • 150. Vom 2. Zehnten als Unreiner zu essen, bevor er ausgelöst wurde (5.Mo 12,17 )
  • 151. Vom 2. Zehnten in Trauer zu essen (5.Mo 26,14 )
  • 152. Den Betrag für die Auslösung der 2. Zehnten anders als für den Lebensbedarf zu verwenden (5.Mo 26,14)
  • 153. Getreidefrüchte zu genießen, ehe Zehnt und Hebe davon abgesondert sind (3.Mo 22,15 )
  • 154. Die vorgeschriebene Reihenfolge in der Absonderung und Abführung der heiligen Abgaben
    von den Ernteerzeugnissen zu ändern (2.Mo 22,15 )
  • 155. Gelübde und freiwillige Opfer hinzuzögern (5.Mo 23,22 )
  • 156. Ohne Opfer zum Wallfahrts-Fest zu pilgern (2.Mo 23,15 )
  • 157. Entsagungsgelübde zu übertreten (4.Mo 30,3 )
  • 158. - 160. Verbot für Priester, eine Prostituierte, Entweihte oder Geschiedene zu heiraten (3.Mo 21,7 )
  • 161. - 162. Verbot für den Hohepriester, eine Witwe zu heiraten (3.Mo 21,14 )
  • 163. - 164. Verbot für den Priester, mit entblöstem Haar, mit zerissenen Kleidern
    das Heiligtum zu betreten (3.Mo 10,6 )
  • 165. Während des Dienstes das Heiligtum zu verlassen (3.Mo 8,33 )
  • 166. - 168. Verbot für den Priester, sich an Toten zu verunreinigen, oder zu Toten ins Haus zu gehen;
    oder sich selbst an gestorbenen nächsten Verwandten zu verunreinigen (3. Mo 21,1. 2. 11 )
  • 169. - 170. Verbot für den Stamm LEVI, Anteil am Lande oder an einer Beute bei
    einer Eroberung zu haben (5.Mo 18,1. 2. )
  • 171. Sich wegen eines Toten eine Glatze zu scheren (5.Mo 14,1 )

    THEMA : > Speiseverbote, Nasiräat, verbotene Mischungen, Arbeitstiere <
  • 172. – 179. Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, fliegendes Gewürm, deren Merkmale angegeben
    werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen (3.Mo 11;5.Mo 14,4-19 )
  • 180. – 182. Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen (2.Mo 22,30;5.Mo 14,21;12,23 )
  • 183. Die Hüftader zu essen (1.Mo 32,33 )
  • 184. – 185. Blut oder Tier-Fett zu essen (3.Mo 7,23.26 )
  • 186. – 187. Fleisch in Milch zu kochen oder zu kochen (2.Mo 23,19; 34,26; 5.Mo 14,21 )
  • 188. Fleisch von gesteinigten Ochsen zu essen, (2.Mo 21,28 )
  • 189. – 191. Brote, gedörrte oder geschrotete Körner vom neuen Getreide vor Pessach zu essen(3.Mo 23,14 )
  • 192. Die Baumfrucht der ersten 3 Jahre zu essen (3.Mo 19,23 )
  • 193. Zwischengewächse des Weingartens zu essen (5.Mo 22,9 )
  • 194. Götzenopfer-Wein zu trinken (5.Mo 32,38 )
  • 195. Im Übermaß zu essen und zu trinken (5.Mo 32,38 )
  • 196. Am Versöhnungstage (JomKipur) zu essen 3.Mo 23,29 )
  • 197. – 199. Am PESSACH gesäuertes, mit Gesäuertem Gemischtes, am Rüsttage (Erew JomTof)
    des PESSACH vom Mittag ab Gesäuertes zu essen (2.Mo 12,15. 29; 5.Mo 16.3)
  • 200. – 201. Gesäuertes oder Sauerteig an PESSACH im Hause zu haben (2.Mo 13,7 )
  • 202. – 206. Verbot für den NASIR (Zeit-Gelübde), Wein oder Weinmischung zu trinken,
    Weinbeeren, Rosinen oder Teile derselben zu genießen (4.Mo 6,3.4 )
  • 207. – 209. Verbot für den NASIR, an Toten sich zu verunreinigen,
    ins Haus eines Toten zu gehen und das Haupthaar zu scheren (4. Mo 6,5-7 )
  • 210. – 214. Die Feldfrucht am Rande des Feldes abzuschneiden, die abgefallenen Ähren (Leket)
    zu sammeln, die einzelnen zurückgebliebenen Trauben nachzulesen, die Beeren aufzulesen,
    vergessene Garben oder Früchte zu genießen (3.Mo 19,9-19; 23,22; 5.Mo 24,19 – 20 )
  • 215. – 216 Saaten zu mischen und im Weingarten Getreide oder Kräuter zu säen (3.Mo 19,19;5.Mo 22,9 )
  • 217. Vieh zu mischen (3.Mo 19 )
  • 218. Tiere verschiedener Art zusammen arbeiten zu lassen (5.Mo 22,10 )
  • 219. Den arbeitenden Tieren das Maul zuzubinden (5.Mo 25,4 )

    THEMA : > Boden- , Sozial- und Arbeitergesetze <
  • 220. – 223. Im Erlassjahr (schemitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen,
    den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln (3.Mo 25,4-5 )
  • 224. – 226. Ebenso im Jobel-Jahr
  • 227. Land im Lande ISRAEL immer zu verkaufen (3.Mo 25,23 )
  • 228. Die Marken und Felder der Levitenstädte zu ändern (3.Mo 25,34 )
  • 229. Die Leviten ohne Unterstützung zu lassen (3.Mo 12,19 )
  • 230. Ein Darlehen nach dem Erlassjahr einzufordern (5.Mo 15,2 )
  • 231. Dem Armen auf Hinblick auf das Erlassjahr ein Darlehen zu verweigern (5.Mo 15, 9 )
  • 232. Einem Armen Unterstützung zu verweigern (5.Mo 15, 7)
  • 233. Einen ausgelösten hebr. Arbeiter ohne Geschenk weiter ziehen zulassen (5.Mo 15,13 )
  • 234. Einen Armen wegen seiner Schuld zu drängen (2.Mo 22,25 )
  • 235. – 236. Einem Isrealiten Zins abzunehmen oder zu bewilligen (3.Mo 25,37; 5.Mo 23,19 )
  • 237. In Zinsverträgen als Zeuge, Bürge oder in sonst einer Form mitzuwirken (2.Mo 22,24 )
  • 238. Die Entlohnung eines Arbeiters aufzuschieben (3.Mo 19,13 )
  • 239. – 242. Den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm untentbehrliches Pfand
    zu behalten; von einer Witwe ein Pfand zu nehmen, Geräte zu pfänden, die zur Bereitung
    des Unterhaltes notwendig sind (5.Mo 24, 6. 10. 12. 17 )

    THEMA : > Vergehen an Menschen und Tieren <
  • 243. Menschen zu stehlen (2.Mo 20,15 )
  • 244. Eigentum zu steheln (3.Mo 19,11 )
  • 245. Eigentum zu rauben (3.Mo 19,13 )
  • 246. Den Grenzstein zu verrücken (5.Mo 19,14 )
  • 247. – 249. Fremdes Eigentum durch List oder Gewalt zurückzubehalten,
    abzuleugnen oder abzuschwören (3.Mo 19, 11 – 13 )
  • 250. Jemanden im Handel zu betrügen (3.Mo 25,14 )
  • 251. Jemanden durch Worte kränken (3.Mo 25,17 )
  • 252. – 253. Einen Fremden zu beleidigen oder im Handel zu betrügen (2.Mo 22,20 )
  • 254. – 255. Einen Geflohenen Dienstarbeiter seinem Herren wieder auszuliefern
    oder zu beleidigen (5.Mo 23, 25-16 )
  • 256. Witwen und Weisen zu bedrücken (2.Mo 22,21 )
  • 257. – 259. Einen hebr. Arbeiter zu eigentlicher Sklavenarbeit anzuhalten,
    zu solcher Arbeit zu verkaufen oder genau so hart zu behandeln (3.Mo 25, 39. 42. 43. )
  • 260. Einem Heiden harte Behandlung eines hebr. Dienstarbeiter zu erlauben (3.Mo 25, 23 )
  • 261. Niemanden als eine Sklavin zu verkaufen (2.Mo 21, 8 )
  • 262. Der Frau nicht die Unterstützung verweigern (2.Mo 21,10 )
  • 263. – 264. Eine geehelichte Kriegsgefangene als Sklavin zu behandeln
    oder als Sklavin zu verkaufen (5.Mo 21,14 )
  • 265. Nach eines anderen Frau zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
  • 266. Nach eines anderen Eigentum zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
  • 267. – 268. Verbot für den Tagelöhner, nach der Arbeit für sich weiter abzupflücken
    oder von der Ernte etwas mitzunehmen (5.Mo 23,25 )
  • 269. Gefundenes dem Eigentümer nicht zurückzugeben (5.Mo 22,3 )
  • 270. Ein unter seiner Last zusammengebrochenes Tier ohne Hilfe liegen zu lassen (2.Mo 23, 5 )
  • 271. – 272. Bei Maß und Gewicht zu betrügen (3.Mo 19,35 ; 5.Mo 25, 13-14 )

    THEMA : > Gericht <
  • 273. Im Gericht unrecht zu tun (3.Mo 19,35 )
  • 274. Als Richter Bestechung anzunehmen (2.Mo 23, 8 )
  • 275. – 276. Als Richter das Ansehen der Person zu achten (3.Mo 19, 15; 5.Mo 1,17 )
  • 277. Den Armen im Gericht zu schonen (2.Mo 23,3 )
  • 278. Einem Sünder sein Recht zu versagen (2.Mo 23, 6 )
  • 279. Den Schuldigen nachsichtig zu behandeln (5.Mo 19,13 )
  • 280. Das Recht der Fremden, Ausländer oder Waisen zu verdrehen (5.Mo 24,17 )
  • 281. Einen Prozessierenden außer in Gegenwart des Gegners anzuhören (2.Mo 23, 1 )
  • 282. In peinlichen Prozessen nach der Mehrheit zu entscheiden (2.Mo 23, 2 )
  • 283. Nach der Verteidigung eines Angeklagten auch als dessen Kläger aufzutreten (2.Mo 23, 2 )
  • 284. Gesetzesunkundige als Richter anzustellen (5.Mo 1,17 )
  • 285. Falsches Zeugnis abzulegen (2.Mo 20,16 )
  • 286. Das Zeugnis eines Lästerers anzunehmen und die für ein Urteil in Betracht zu ziehen (2.Mo 23,1 )
  • 287. Das Zeugnis von Verwandten für oder auch gegen Verwandte anzunehmen (5.Mo 24,16 )
  • 288. Auf nur eines Zeugen Aussage abzuurteilen (5.Mo 19,15 )
  • 289. Unschuldige zum Tode zu verurteilen (2.Mo 20,13 )
  • 290. Nur auf Umstände gestützt Todesurteile zu fällen (2.Mo 23, 7 )
  • 291. Als Zeuge in peinlichen Prozessen ein Urteil auszusprechen, statt sich ausschließlich
    auf sein Zeugnis zu beschränken (4.Mo 35,30 )
  • 292. Einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten (4.Mo 35,12 )
  • 293. Mitleid oder Nachsicht mit dem zu haben, der einen Menschen verfolgt, um ihn zu töten
  • 294. Eine Vergewaltigte zu bestrafen (5.Mo 22,26)
  • 295. – 296. Von einem Mörder und einem Totschläger Lösegeld anzunehmen (4.Mo 35,31.32)

    THEMA : > Versündigung an Menschen und Tieren <
  • 297. Bei Lebensgefahr eines anderen unbekümmert abseits zu stehen 3.Mo 19,16
  • 298. – 299. Gefährdung eines anderen zu verschulden oder ihm einen Anstoß
    in den Weg zu legen (5.Mo 22, 8 ; 3.Mo 19,14 )
  • 300. Die Geißelung eines Schuldigen zu verschärfen (5.Mo 25, 3 )
  • 301. Jemanden zu verleumden (3.Mo 19,16 )
  • 302. Den nächsten zu hassen [hintenanzustellen] (3.Mo 19, 7 )
  • 303. Den Nächsten zu beschämen (3.Mo 19,17 )
  • 304. – 305. Rache zu üben oder nachzutragen (3.Mo 19,17 )
  • 306. Beim Wegnehmen des Vogelnestes die Vogelmutter mitzunehmen (3.Mo 22, 6)

    THEMA : > Verschiedenes <
  • 307. – 308. Haare oder Anzeichen eines Hautaussatzes zu tilgen (5.Mo 24, 8 )
  • 309. Zu pflügen oder zu säen in einem Tal, in dem ein von unbekannter Hand
    Erschlagener aufgefunden worden ist (5.Mo 21, 4 )
  • 310. Zauberer am Leben zu lassen (2.Mo 22,17 )
  • 311. Einen Neuvermählten zum Heeresdienst heranzuziehen (5.Mo 24, 5 )

    THEMA : > Versündigung an autoritativen Gewalten <
  • 312 Dem obersten Gericht den Gehorsam zu versagen (5.Mo 17,11 )
  • 313. – 314. Etwas zum Gesetz hinzuzufügen oder von ihm wegzunehmen (5.Mo 13, 1 )
  • 315. – 316. Einem Richter, Fürsten, König oder Schulleiter zu fluchen (2.Mo 22,27 )
  • 317. Irgend einem Israeliten zu fluchen (3.Mo 19,14 )
  • 318. – 319. Vater und Mutter zu fluchen oder zu schlagen (2.Mo 21, 15. 17. )

    THEMA : > Feiertage <
  • 320. Am Schabat zu arbeiten (2.Mo 20,10 )
  • 321. Am Schabat über die Schabatgrenze hinaus zu gehen, (2.Mo 16,29 )
  • 322. Am Schabat eine Hinrichtung zu vollziehen (2.Mo 35, 3 )
  • 323. – 329. Am 1. und 7. Tage des PESSACH-Festes, an SCHAWUOT, Rosch HaSchannah,
    Jom Kipur, am 1. und 8. Tage des SUKKOT zu arbeiten (2.Mo 12,16; 3.Mo 23, 7.21.25.28.36.36. )

    THEMA : > Ehe- und Sexualvorschriften <
  • 330. – 345. Mit gewissen Verwandten sich zu verehelichen (3.Mo 18, 2-18 )
  • 346. Mit der eigenen menstruierenden Frau zu verkehren (3.Mo 18,19 )
  • 347. Mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren (3.Mo 18,20 )
  • 348. – 352. Widernatürlichen Umgang zuüben (3.Mo 18, 7. 14. 22. 23. )
  • 353. Handlungen auszuüben, die zu verbotenem Verkehr anreizen können (2.Mo 18, 6 )
  • 354. Eine Tochter Israels mit einem in Blutschande Erzeugten [Mamser] zu verheiraten (2.Mo 23,3 )
  • 355. Eine Prostituierte zu sein (5.Mo 23,18 )
  • 356. Seine geschiedene Frau nach deren Eingehen einer zweiten Ehe zurückzunehmen (5.Mo 24,4 )
  • 357. Verbot für eine kinderlose Witwe, einen anderen als den Bruder
    des Schwagers zu heiraten [Leviratsehe] (5.Mo 25, 5 )
  • 358. Verbot für den Mann, der eine Frau wegen Notzucht hat heiraten müssen,
    sich von ihr wieder zu scheiden (5.Mo 22,29 )
  • 359. Verbot für den Mann, sich von seiner fälschlich von ihm des Ehebruchs
    bezichtigten Frau zu scheiden (5.Mo 22,19 )
  • 360. Verbot für einen Kastrierten eine israelische Frau zu nehmen (5.Mo 23, 2 )
  • 361. Jemanden zu kastrieren (3.Mo 22,24 )

    THEMA : > Königtum <
  • 362. Einen Nicht-Israeliten zum König in ISRAEL zu machen (5.Mo 17,15 )
  • 363. – 365. Verbot für den König, zu viel Pferde zu halten, zu viel Frauen zu nehmen
    oder Gold und Silber übermäßig anzuhäufen (5.Mo 17,16.17. )
*** Mizwot Ende *** 




Und? ...noch fit?

Also bei allem Respekt,
aber MICH erinnern diese kleinkarierten Verordnungen aus dem AT irgendwie hieran;-)


Kurze Schlussbemerkung von mir an dieser Stelle!
Ohne "copy and paste" wäre ich bei diesem Beitrag wirklich aufgeschmissen gewesen;-)) Ganz ganz ehrlich :DD

7 Kommentare:

  1. Ist doch eine feine Sache, für jeden Tag im Jahr gibt`s ein Verbot :-D

    Und zum Video, Beste Büttenrede aller Zeiten :-D

    Ist JA bald wieder so weit, wenn die Zombies anfangen zu schunkeln, u. ihren Geist benebeln...

    LG, Matthi...

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    1. Der Vergleich mit dem Video hat sich mir wirklich aufgedrängt Matthi! Wer solche Gesetze erlässt, kann NICHT weise sein. Das geht nicht. Und das behaupte ICH als kleiner Sünder! ...Und zurücknehmen werde ich diese Behauptung sicher auch nicht!

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  2. Achja, zur Büttenrede noch etwas... Im Deutschen Bundestag sind die Büttenreden äußerst langweilig, u. anspruchslos... Obwohl es JA ein reines Puppentheater ist, aber eben ein sehr unlustiges...

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  3. Ich muss so lachen und ich bin froh, dass du den Blog weiterführst ... aber sage mir, ist es nicht "antisemitisch" wenn man sich über Mizwot lustig macht ... oder gar eine Lüge ... ??? ... (hihi von Miry)

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    1. Dass ich mir mit meinem "Spott" keine Freunde mache ist mir schon klar. Aber ich kämpfe auch für die WAHRHEIT !!! Und die Verordnungen aus der Thora und die heutigen "VerkomplizierungsGesetze" (siehe obiges Videobeispiel) stammen mMn vom GLEICHEN HERRN !!! Und DER hat die größtmögliche Entfernung zur Weisheit. WEN kann sowas nur beeindrucken? Ich versteh's jedenfalls nicht.

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  4. Mann On Mann! Arbeit OHNE ENDE! Und HÖCHST interessant! Nur DAS muss ich mindestens zweimal lesen... Super Danke!

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    1. Klugy, wenn DU das ZWEIMAL liest, dann wurde es INSGESAMT zweimal gelesen;-) Wenn Du verstehst was ich meine;-)

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